Parteien entscheiden sich für gerichtliche Verfahren, in dem Glauben, dass sie schnell und zuverlässig Recht bekommen. Dabei legen sie die Entscheidung in die Hände eines Dritten.
Die Lebenswirklichkeit zeichnet allerdings ein anderes Bild. Man zieht nicht mit einem Konflikt vor Gericht, sondern mit einer konkreten Klageforderung. Das Gericht löst daher keinen Konflikt, sondern entscheidet nach juristischen Grundsätzen über Ansprüche.
Die Kosten für gerichtliche Verfahren sind hoch. Zu den direkten Kosten für Anwälte, Gericht und Sachverständige kommen indirekte Verfahrenskosten hinzu. Diese ergeben sich zum Beispiel aus Managementzeit, Verlust von Geschäftsbeziehungen, Motivationsverlusten der Mitarbeiter, Recherchen und Aufbereitungen der Konfliktinhalte zur inhaltlichen Vorbereitung der juristischen Schriftsätze usw.. In dieser Zeit stehen die betroffenen Mitarbeiter naturgemäß nicht für ihre eigentliche betriebliche Aufgabe zur Verfügung. Externe Gutachten zu Beweis(sicherungs)zwecken können je nach Streitgegenstand zusätzliche immense Kosten verursachen.
Die Verfahrensdauer ist bei Baustreitigkeiten üblicherweise (bis zu mehreren Jahren) lang. Neben der mentalen Belastung der Beteiligten ist häufig auch die Beseitigung der streitgegenständlichen Mängel oder die Nutzung des Objektes vor Ende des Verfahrens nicht möglich.
Kommt es am Ende tatsächlich zu einem Urteil (ein Großteil der Bauverfahren wird ohnehin mit einem Vergleich beendet), sind meist beide Parteien mit diesem Urteil unzufrieden. Die klassische Gerechtigkeitsvorstellung, dass zum Beispiel das Objekt der Begierde gerecht unter den Streitenden zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, erfüllt selten die Bedürfnisse aller Konfliktparteien.
Während am Anfang des Streites üblicherweise das Bedürfnis nach „Gerechtigkeit“ überwiegt, rücken mit der Dauer des Verfahrens häufig die Faktoren „Zeit“ und „Kosten“ in den Fokus.
Am Ende hat manch Beteiligter nur noch den Wunsch, dass das Ganze ein Ende hat. Denn:
Konflikte kosten Geld, Zeit und Nerven!
Alternative Lösungen sind in manchen Fällen denkbar einfach sowie deutlich schneller und kostengünstiger umzusetzen.
Aus ökonomischen Gründen sollten Konflikte deshalb schnell, kostengünstig und nachhaltig beendet werden. Die Nachhaltigkeit der Lösung wird hauptsächlich dadurch bestimmt, in welchem Umfang die Parteien die Lösung akzeptieren können. Damit wird das ursprüngliche Bedürfnis nach Gerechtigkeit berührt.
Die Akzeptanz der Lösung nimmt zu, je mehr Einfluss die Parteien auf die Lösung haben. Die nachhaltigsten Lösungen werden daher üblicherweise von den Parteien selbst ausgearbeitet.
Die verschiedenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren unterscheiden sich darin, in welchem Umfang die Konfliktparteien die Lösung selbst gestalten oder die Entscheidungsbefugnis einem Dritten übertragen wollen.
Bei der Mediation behalten die Konfliktparteien die Entscheidungshoheit über ihren Konflikt und gestalten die Lösung eigenverantwortlich. In mehr als 75% der Fälle können dauerhafte Lösungen erzielt werden, die von den Beteiligten als fair empfunden werden. Mediation kennt keine Verlierer und keine faulen Kompromisse, sondern zielt auf Win-Win-Lösungen ab.
Eine frühe neutrale Beurteilung (ENE) durch eine unverbindliche Ersteinschätzung des Sachverhaltes kann ebenso helfen, den Parteien eine Orientierung zu geben und gemeinsame Verhandlungen zu fördern oder Entscheidungen für die weitere Vorgehensweise zu finden.
Bei einer Schlichtung werden Lösungen durch den Schlichter vorgeschlagen. Diese können, müssen aber nicht angenommen werden.
Bei einem Schiedsgutachten vereinbaren die Parteien, dass beide das Gutachten anerkennen und akzeptieren. Die darin genannten Lösungen werden von einem Dritten (Schiedsgutachter) vorgegeben. Eine Einflussnahme der Parteien auf diese Lösungen ist nicht vorgesehen.
Bei einer Adjudikation werden die Lösungen durch den Adjudikator verbindlich vorgegeben, um eine schnelle Einigung (insbesondere während des Bauprozesses) zu erhalten. Der Sachverhalt kann dann jedoch nachträglich durch andere Verfahren (auch gerichtliche) erneut geklärt werden.
Auch Kombinationen der Verfahren sind denkbar. Bei einer medArb beispielsweise werden so viele Streitpunkte wie möglich durch eine Mediation geklärt. Die verbleibenden Streitpunkte können in eine Adjudikation überführt werden. Damit ist von Anfang an sichergestellt, dass auch für alle Punkte eine Lösung am Ende vorhanden sein wird. Der Unterschied liegt dann nur darin, ob die Parteien diese Lösungen eigenverantwortlich finden können oder diese im Rahmen der Adjudikation durch den Adjudikator vorgegeben wird.
Nachhaltige Lösungen sind insbesondere dann wichtig, wenn die Konfliktparteien auch in Zukunft miteinander verbunden sind oder es sein wollen (z.B. Eigentümergemeinschaften, Nachbarn, Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen, familieninterne Konflikte z.B. bei Erbschaft oder Nachfolgeregelungen, Konflikte innerhalb von Unternehmen). Dies ist in der Regel nicht mehr möglich, wenn man sich erst einmal vor Gericht begegnet ist. Denn da haben die meisten Beteiligten den innigen Wunsch, den anderen nicht mehr wiedersehen zu müssen.
Außergerichtliche Verfahren und insbesondere die Mediation sind daher zukunftsorientierte Konfliktlösungsverfahre.
Weil Mediation das Prinzip der Nachhaltigkeit verfolgt und einen Beitrag zur Verbesserung künftiger Beziehungen liefert, ist sie attraktiv für Menschen, Betriebe und Organisationen, welche effizienter miteinander arbeiten wollen.
Der mit einer Mediation einhergehende Lerneffekt ermöglicht es den Konfliktparteien, auch in künftigen Konfliktsituationen eigenverantwortlich zu handeln und gemeinsam Lösungen zu finden. Damit kann eine Mediation das grundsätzliche Konfliktverhalten der Beteiligten verbessern und gute Beziehungen fördern.
Ist der Konflikt allerdings schon sehr weit eskaliert, sind eine Mediation, Schlichtung oder Verhandlung in der Regel nicht mehr möglich, da die Fronten dafür schon zu stark verhärtet sind. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig in die Konfliktklärung einzusteigen.
Deshalb sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Dies können wir in einem ersten Gespräch erörtern.
Kommen Sie gerne auf mich zu.
Gemeinsam finden wir das für Ihren Konflikt passende Verfahren.
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