Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Bestellungsgebiet „Schäden an Gebäuden“ befasse ich mich mit Gebäudeschäden unterschiedlichster Art.
Dabei kommen verschiedene Untersuchungsmethoden zur Anwendung, um die Schäden, deren Ursachen und Auswirkungen auf die Bausubstanz zu ermitteln.
Die Auswirkungen von Schäden können dabei in einer Bandbreite von optischen Beeinträchtigungen, einer Einschränkung der Funktions- oder Gebrauchstauglichkeit bis hin zur vollständigen Unbrauchbarkeit von Bauteilen liegen.
Die Auswirkungen sind für die Bewertung der festgestellten Schäden relevant, da unterschiedliche Zielsetzungen möglich sind. Vollständig unbrauchbare Bauteile müssen in der Regel sachgerecht saniert werden.
Bei Einschränkungen und optischen Abweichungen können auch andere Lösungen (z.B. Minderungen, Kompensationen, Teilsanierungen) erwägt werden.
Das Ziel eines Gutachtens ist es, technischen Laien die Möglichkeit zu geben, komplexe technische Sachverhalte, die Schäden an Gebäuden verursachen, zu verstehen. Nur mit diesem Verständnis können weitere Erwägungen getroffen werden.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein Prozesskostenrisiko für ein gerichtliches Verfahren abgeschätzt werden soll. Ein Gutachten kann auch als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung zwischen zwei Vertragsparteien dienen.
Bei Bestandsimmobilien ohne Gewährleistungsansprüche wird der Eigentümer in die Lage versetzt, vorhandene Schäden einzuschätzen und darauf individuell reagieren zu können.
Dipl. Ing. (FH) Nadine Malcherowitz
ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Taunussteiner Straße 45
65510 Hünstetten
Tel: 06126 / 9 88 33 5
Mobil: 0172 / 58 777 77
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